Das BAFA hat die Förderrichtlinie für Unternehmensberatungen verlängert. Bis Ende 2028 können kleine und mittlere Unternehmen weiterhin Zuschüsse für externe Beratungsleistungen beantragen. Gleichzeitig tritt ab dem 1. Januar 2027 eine überarbeitete Fassung in Kraft, die das Verfahren an mehreren Stellen vereinfacht, und an einer Stelle eine neue Pflicht einführt.
Dieser Beitrag fasst alle Änderungen zusammen, erklärt was für bereits laufende Anträge gilt, und zeigt die Fristen, auf die du achten musst. Alle Angaben beruhen auf der zweiten Änderung der Förderrichtlinie vom 15. Oktober 2026 (BAnz AT 28.10.2026 B3).
Das Programm auf einen Blick
Zwei Jahre mehr, und eine Frist, die nicht rutscht.
- Richtlinie erlassen
BAnz AT 23.12.2022 B1: ursprünglicher Zeitraum 2023–2026.
- Erste Änderung
BAnz AT 23.12.2024 B1: erste Änderung der Richtlinie.
- Zweite Änderung
BAnz AT 28.10.2026 B3: Verlängerung bis 2028, neue Regeln ab 1.1.2027.
- Alte Regeln enden
Anträge bis zu diesem Datum laufen noch nach der alten Fassung.
- Neue Fassung in Kraft
40 Stunden, Umsatzanzeige als Zahlungsnachweis, 1 Formular statt 4, ELSTER/BundID.
- Harte Endfrist
Verwendungsnachweis muss bis zu diesem Datum eingegangen sein. Keine Ausnahme.
Was sich ändert und was nicht
Die Verlängerung bis 2028 ist die gute Nachricht. Die neue Fassung bringt sechs Vereinfachungen und eine neue Pflicht. Das Wichtigste auf einen Blick:
Alt vs. neu
Sechs Änderungen, die das Verfahren vereinfachen, und eine, die eine Pflicht hinzufügt.
Max. 5 Arbeitstage
Max. 40 Stunden
Redaktionelle Änderung, entspricht derselben Zeit; Stunden müssen nicht zusammenhängend erbracht werden.
Kontoauszug
Zahlungsnachweis (auch Online-Umsatzanzeige)
Umsatzanzeige muss Zahlungsempfänger, Rechnungsdaten und Wertstellungsdatum enthalten. Kontoauszug bleibt weiter möglich.
4 Einzelformulare (EU-KMU-Erklärung, De-minimis, Charta-Kenntnisnahme, VN-Formular)
1 VN-Formular inkl. aller Erklärungen
Unterschrift nur noch durch den Antragsteller. Beratungsbericht: Doppelunterschrift bleibt.
Pflichtgespräch mit regionalem Ansprechpartner (für Unternehmen < 1 Jahr)
Kein Pflichtgespräch, kein Bestätigungsschreiben
Nr. 7.1 gestrichen. Erleichterung für Jungunternehmen.
MwSt-Abzugsberechtigung als Verwaltungspraxis
Bruttokosten förderbar bei fehlendem Vorsteuerabzug (in der Richtlinie verankert)
Nr. 5.2: jetzt verbindliche Regel, nicht mehr nur Praxis.
Papierantrag / analoges Verfahren
ELSTER / BundID ab Jan 2027 Pflicht
Digitale Authentifizierung. Details folgen gesondert durch das BAFA.
Der entscheidende Stichtag: 31. Dezember 2026
Für alle Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden, gelten weiterhin die bisherigen Regeln. Wer seinen Antrag also noch in diesem Jahr einreicht, läuft nach der alten Fassung, auch wenn die eigentliche Beratung erst 2027 stattfindet.
Ab dem 1. Januar 2027 gilt die neue Fassung für alle neuen Anträge. Die größten Unterschiede betreffen das Verwendungsnachweis-Verfahren.
Die Frist, die verkürzt
Ein Antrag Mitte 2028 hat nur noch wenige Wochen bis zum Verwendungsnachweis.
- Antrag gestellt
Richtlinienbeginn + Informationsschreiben der Leitstelle
- Beratungszeitraum
Max. 40 Stunden · Beginn nur nach Informationsschreiben
- Verwendungsnachweis (VN)
Spätestens 6 Monate nach Informationsschreiben
- Harte Grenze: 31. Dez 2028
VN muss vorher eingehen, egal wann der Antrag gestellt wurde
Regel: Die VN-Frist ist das Minimum aus (Informationsschreiben + 6 Monate) und 31.12.2028. Bei Anträgen ab ca. Juli 2028 gilt die harte Grenze.
Ein Formular statt vier
Bisher mussten Antragsteller beim Verwendungsnachweis vier separate Dokumente einreichen: das eigentliche VN-Formular, eine EU-KMU-Erklärung, eine De-minimis-Erklärung und eine Charta-Kenntnisnahme. Ab 2027 sind alle vier in einem einzigen VN-Formular integriert.
Der Papieraufwand schrumpft
EU-KMU-, De-minimis-Erklärung und Charta-Kenntnisnahme stecken jetzt im VN-Formular.
Der Beratungsbericht muss weiterhin von Antragsteller und Berater unterschrieben werden. Das VN-Formular nur noch vom Antragsteller.
Eine Unterschrift des Antragstellers auf dem VN-Formular genügt. Einzige Ausnahme: der Beratungsbericht muss weiterhin von beiden Seiten, Antragsteller und Berater, unterzeichnet werden.
Umsatzanzeige als Zahlungsnachweis
Wer sein Banking fast ausschließlich online erledigt, musste bisher einen klassischen Kontoauszug oder eine Bankbestätigung besorgen. Ab 2027 steht in der Richtlinie ausdrücklich: Auch die im Onlinebanking selbst erzeugte Umsatzanzeige zählt.
Zugelassen sind als Zahlungsnachweis:
- Kontoauszug der Bank
- Bankbestätigung
- Selbst erzeugte Umsatzanzeige aus dem Online-Banking
Die Umsatzanzeige muss drei Pflichtangaben enthalten: den Zahlungsempfänger, die Rechnungsdaten (Rechnungsnummer oder Betreff) und das Wertstellungsdatum. Barzahlungen oder Verrechnungen werden weiterhin nicht anerkannt.
40 Stunden statt 5 Tage
Die Richtlinie sprach bisher von maximal fünf Beratungstagen. Ab 2027 sind es maximal 40 Stunden. Das ist keine inhaltliche Änderung, fünf Tage zu je acht Stunden ergeben 40 Stunden, sondern eine redaktionelle Klarstellung. Praktische Konsequenz: die Stunden müssen nicht in zusammenhängenden Blöcken erbracht werden. Reisezeit und die Erstellung des Beratungsberichts zählen nicht zur Beratungszeit.
ELSTER und BundID ab Januar 2027 Pflicht
Die einzige echte Zusatzverpflichtung ab 2027: alle antragstellenden Unternehmen müssen sich über ELSTER oder BundID digital authentifizieren. Das BAFA wird die genauen Anforderungen gesondert kommunizieren. Wenn du noch kein ELSTER-Konto für dein Unternehmen oder deine Selbstständigkeit hast, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, das einzurichten.
Förderhöhe und Kontingent, unverändert
Die Sätze bleiben gleich
80 % oder 50 %, wo dein Betrieb ist, entscheidet den Satz.
Neue Bundesländer (inkl. Regionen Lüneburg und Trier, ohne Berlin und Region Leipzig)
Max. 3.500 € förderfähige Kosten × 80 % = bis zu 2.800 € Zuschuss
Alte Bundesländer (inkl. Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier)
Max. 3.500 € förderfähige Kosten × 50 % = bis zu 1.750 € Zuschuss
Quelle: Nr. 5.2 der Förderrichtlinie (zweite Änderung, 15.10.2026). MwSt ist in den förderfähigen Kosten enthalten, wenn der Antragsteller nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Die Förderhöhen bleiben identisch mit der bisherigen Fassung. Förderfähig sind Beratungsleistungen bis zu einem Höchstwert von 3.500 Euro. Darauf werden je nach Standort des Unternehmens 80 oder 50 Prozent bezuschusst.
Wichtig zur regionalen Zuordnung: Die Region Lüneburg (Niedersachsen) und die Region Trier (Rheinland-Pfalz) gelten trotz ihrer Lage in westdeutschen Bundesländern als Neue-Länder-Region und erhalten 80 Prozent. Berlin und die Region Leipzig erhalten trotz ihrer Lage in ostdeutschen Bundesländern nur 50 Prozent.
Das Kontingent bleibt gleich
5 Beratungen insgesamt über die gesamte Richtliniendauer, 2 pro Kalenderjahr.
Gesamt (2022–2028)
5
Pro Kalenderjahr
2
Das Gesamtkontingent von 5 gilt über die gesamte Laufzeit von 2023 bis 2028 und startet ab 2027 nicht neu bei 5. Bereits erhaltene Beratungen nach der alten Fassung zählen mit.
Das Kontingent gilt für die gesamte Laufzeit der Richtlinie seit 2022, es setzt sich mit der Verlängerung nicht neu auf fünf zurück. Wer in den vergangenen Jahren bereits drei oder vier Beratungen bezuschusst bekommen hat, hat entsprechend weniger verbleibende Beratungen bis 2028.
Mehrwertsteuer und Kleinunternehmer
Bisher war es Verwaltungspraxis, dass Unternehmen ohne Vorsteuerabzugsberechtigung (also vor allem Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG) die Bruttokosten der Beratung als förderfähig geltend machen konnten. Ab 2027 ist das ausdrücklich in der Richtlinie verankert, in Nummer 5.2. Das schafft Rechtssicherheit und verhindert Unklarheiten bei der Bewilligung.
Dein persönlicher Stichtag-Check
Welche Fassung gilt für deinen Antrag? Wann muss der Verwendungsnachweis bei dir sein? Wie viel Zuschuss ergibt sich in deinem Fall? Der Rechner gibt dir eine erste Orientierung.
Dein persönlicher Check
Welche Regeln gelten? Wann muss der Nachweis da sein? Wie viel Zuschuss?
Datum deines Online-Antrags bei der Leitstelle.
Leer lassen, um nur die Fassung zu sehen.
Inkl. Auslagen und Reisekosten. Max. 3.500 € förderbar.
Seit Geltung der Richtlinie (2022).
Antragsdatum und Honorar eingeben, um das Ergebnis zu sehen.
Hinweis: Der Rechner dient zur ersten Orientierung und ersetzt keine Prüfung durch die zuständige Leitstelle. Die Mehrwertsteuer-Berechnung verwendet einen vereinfachten Standardsatz von 19 Prozent; abweichende Steuersätze (zum Beispiel 7 Prozent) werden nicht berücksichtigt.
Kein Pflichtgespräch mehr für Jungunternehmen
Für Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als ein Jahr sind, galt bisher eine besondere Auflage: vor der Beratung musste ein Gespräch mit einem regionalen Ansprechpartner stattfinden und ein Bestätigungsschreiben eingeholt werden. Diese Regelung (Nummer 7.1 der Richtlinie) ist mit der neuen Fassung komplett gestrichen. Der Antrag kann ohne diesen Schritt gestellt werden.
Kostenlose Workshops zur neuen Fassung
Das DIHK-Servicezentrum bietet zwei kostenlose Online-Workshops an, in denen die Änderungen im Detail erläutert werden:
- Montag, 7. Dezember 2026, 10 bis 12 Uhr (Microsoft Teams)
- Mittwoch, 13. Januar 2027, 10 bis 12 Uhr (Microsoft Teams)
Die Anmeldung läuft über die jeweiligen regionalen Leitstellen.
Fazit: länger, einfacher, fester Schluss
Die Verlängerung bis 2028 ist ein klares Signal: der Bund unterstützt kleine und mittlere Unternehmen weiter dabei, sich externe Expertise zu holen. Die neuen Regeln ab Januar 2027 machen das Verfahren spürbar schlanker.
Wer jetzt plant, sollte zwei Dinge im Blick behalten: Erstens bleibt das Gesamtkontingent von fünf Beratungen über die gesamte Richtlinienlaufzeit bestehen. Wer bereits geförderte Beratungen hatte, sollte prüfen, wie viele noch möglich sind. Zweitens ist der 31. Dezember 2028 eine harte Endfrist für den Verwendungsnachweis, wer spät im Jahr 2028 einen Antrag stellt, hat wenig Zeit.
Wenn du Fragen zur BAFA-Förderung hast oder prüfen möchtest, ob eine Beratung für dein Unternehmen in Frage kommt, findest du alle Details auf herrlichfinance.de/bafa/. Ich bin als BAFA-gelisteter Berater unter der Beraternummer 193982 eingetragen und beantworte dort auch Fragen zur Fördervoraussetzung und Antragstellung.
Quellen und Stand
Stand: 1. November 2026. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der Richtlinie beim BAFA.
- Bundesanzeiger: Richtlinie zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU, zweite Änderung vom 15. Oktober 2026 (BAnz AT 28.10.2026 B3). Ursprungsfassung 14. Dezember 2022 (BAnz AT 23.12.2022 B1), erste Änderung 12. Dezember 2024 (BAnz AT 23.12.2024 B1).
- BAFA-Rundschreiben Referat 413 an zugelassene Berater, Oktober 2026.
- DIHK-Service-Newsletter (Bearbeitungsstelle Gewerbefördermittel des Bundes), Oktober 2026.
- BAFA: Unternehmensberatungen, Übersicht, abgerufen am 1. November 2026.
Bildhinweis: Alle Bildmotive sind KI-generiert (Gemini 3 Pro Image) und für diesen Beitrag erstellt. Die Grafiken und der Rechner sind eigene Darstellungen nach den genannten Quellen. Der Rechner vereinfacht und ersetzt keine individuelle Beratung oder behördliche Prüfung.


