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Minijob 603 € Grenze 2026: Ausnahme richtig nutzen

23. Mai 2026financenewsunternehmen

Seit Januar 2026 gibt es eine Ausnahme, die viele Arbeitgeber noch nicht kennen. Minijobber dürfen in bestimmten Situationen die 603-Euro-Grenze überschreiten, ohne den Minijob-Status zu verlieren. Wer die Regel falsch anwendet, riskiert Nachzahlungen bei der nächsten Betriebsprüfung.

Was die neue Regelung konkret erlaubt

Maximal zweimal innerhalb eines rollenden 12-Monats-Zeitraums darf ein Minijobber mehr als 603 Euro verdienen. Die Obergrenze pro Ausnahme-Monat liegt bei 1.206 Euro. Das ist die doppelte Verdienstgrenze, nicht mehr.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Minijobber verdient normalerweise 560 Euro im Monat. Ein Vollzeitmitarbeiter meldet sich montags krank. Der Minijobber springt ein und kommt im Juli 2026 auf 980 Euro. Der Minijob-Status bleibt erhalten. Vorausgesetzt, der Einsatz war tatsächlich unvorhersehbar.

Der entscheidende Begriff: unvorhersehbar

Hier scheitern die meisten Fälle in der Prüfung. Das Wort „unvorhersehbar“ meint Ereignisse, mit denen du bei vorausschauender Planung nicht rechnen konntest. Eine Krankheitsvertretung zählt dazu. Ein plötzlicher Großauftrag kann dazuzählen.

Nicht darunter fällt alles, was im Kalender steht. Das Weihnachtsgeschäft ist absehbar. Die Inventur ist absehbar. Die Urlaubszeit im Sommer ist absehbar. Wer für planbare Spitzen die Ausnahme nutzt, wendet die Regel falsch an und zahlt später nach.

Ohne Dokumentation hilft die beste Regel nichts

Die Prüferin fragt nicht, ob der Einsatz unvorhersehbar war. Sie fragt nach dem Nachweis. In die Personalakte gehört deshalb für jeden Ausnahme-Monat ein kurzer Vermerk mit vier Punkten.

  • Anlass des Mehreinsatzes, zum Beispiel die Krankmeldung des vertretenen Mitarbeiters
  • Datum, an dem der Anlass bekannt wurde
  • Zeitraum und Umfang des Mehreinsatzes
  • Beleg, etwa die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder der kurzfristige Auftragseingang

Der Vermerk kostet fünf Minuten. Die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für rückwirkend sozialversicherungspflichtige Beschäftigung kostet ein Vielfaches.

Was bei Überschreitung ohne Ausnahmegrund passiert

Liegt kein unvorhersehbarer Grund vor oder wird die Ausnahme öfter als zweimal in zwölf Monaten genutzt, kippt der Minijob rückwirkend in die Sozialversicherungspflicht. Dann werden Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile fällig, und den Arbeitnehmeranteil kannst du nur begrenzt zurückholen.

Mein Rat aus der Beratungspraxis: Lege einmal fest, wer im Unternehmen Ausnahme-Monate freigibt, und führe eine einfache Liste je Minijobber mit den letzten zwölf Monaten. Kläre Zweifelsfälle vor dem Einsatz mit deinem Steuerberater, nicht danach.

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