Seit Januar 2026 gibt es eine Ausnahme, die viele Arbeitgeber noch nicht kennen. Minijobber dürfen in bestimmten Situationen die 603-Euro-Grenze überschreiten, ohne den Minijob-Status zu verlieren. Wer die Regel falsch anwendet, riskiert Nachzahlungen bei der nächsten Betriebsprüfung.
Was die neue Regelung konkret erlaubt
Maximal zweimal innerhalb eines rollenden 12-Monats-Zeitraums darf ein Minijobber mehr als 603 Euro verdienen. Die Obergrenze pro Ausnahme-Monat liegt bei 1.206 Euro. Das ist die doppelte Verdienstgrenze, nicht mehr.
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Minijobber verdient normalerweise 560 Euro im Monat. Ein Vollzeitmitarbeiter meldet sich montags krank. Der Minijobber springt ein und kommt im Juli 2026 auf 980 Euro. Der Minijob-Status bleibt erhalten. Vorausgesetzt, der Einsatz war tatsächlich unvorhersehbar.
Der entscheidende Begriff: unvorhersehbar
Hier scheitern die meisten Fälle in der Prüfung. Das Wort „unvorhersehbar
