kurz gesagt
- Seit dem 8. Juni 2026 legen Gerichte deutsches Arbeitsrecht im Licht der EU-Entgelttransparenzrichtlinie aus, auch ohne deutsches Umsetzungsgesetz.
- Wer keine dokumentierte Bewertungsmatrix hat, kann Vergütungsunterschiede vor Gericht kaum begründen und hat einen schweren Stand.
- Vier Schritte reichen für den Anfang: Struktur anlegen, Kriterien dokumentieren, Abstände prüfen, Meldewege einrichten.
Deutschland hat die Umsetzungsfrist für die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie 2023/970/EU) verstreichen lassen. Ein eigenes Gesetz gibt es nicht. Das bedeutet nicht, dass die Richtlinie keine Wirkung entfaltet. Seit dem 8. Juni 2026 müssen Arbeitsgerichte deutsches Recht so weit wie möglich im Licht der Richtlinie auslegen. Der Grundsatz des gleichen Entgelts aus Art. 157 AEUV gilt ohnehin unmittelbar. Wer als Arbeitgeber ohne dokumentierte Vergütungsstruktur dasteht, hat vor Gericht einen schweren Stand.
Was die Richtlinie von Arbeitgebern verlangt
Der Kern ist einfach: Vergütungsunterschiede zwischen Beschäftigten müssen erklärbar sein. Nicht im Nachhinein, nicht auf Zuruf, sondern anhand schriftlich festgelegter Kriterien, die du konsistent anwendest.
Die Richtlinie verlangt außerdem, dass die Mitgliedstaaten Arbeitgeber dazu verpflichten, das Entgeltniveau für ausgeschriebene Stellen offenzulegen und auf Anfrage Auskunft zu geben, wie das eigene Gehalt im Vergleich zur Vergleichsgruppe liegt. Die Richtlinie sieht dieses Auskunftsrecht ohne Größenschwelle vor. Im geltenden Entgelttransparenzgesetz besteht der Auskunftsanspruch erst in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten. Wie weit Gerichte darüber hinausgehen, bleibt bis zum Umsetzungsgesetz offen. Die gestaffelten Berichtspflichten greifen ab 100 Beschäftigten.
Die Bewertungsmatrix: dein wichtigstes Dokument
Das zentrale Instrument ist eine dokumentierte Bewertungsmatrix. Sie legt schriftlich fest, welche Kriterien du für die Vergütungseinstufung verwendest und wie du sie gewichtest. Zulässige Kriterien nach der Richtlinie sind unter anderem:
- Fachkenntnisse: nachgewiesene Qualifikationen, Ausbildungsdauer, Spezialisierung
- Verantwortungsumfang: Budget, Team, Entscheidungsbefugnis
- Fehlerfolgen: welche Konsequenzen ein Fehler für das Unternehmen hat
- Autonomie: Grad der eigenständigen Arbeitsorganisation
- Belastung: physisch, psychisch, zeitlich
Die Matrix ist kein Freifahrtschein. Sie ist der Beweis, dass du objektiv entschieden hast. Ohne sie bleibt ein Vergütungsunterschied eine Behauptung.
Wo es gefährlich wird
Ein häufiges Beispiel ist das Verhältnis zwischen IT-Positionen und HR-Positionen. IT ist in vielen Betrieben überwiegend männlich besetzt, HR überwiegend weiblich. Fachlich unterscheiden sich die Rollen. Aber nach den Kriterien der Richtlinie, also Verantwortung, Fehlerfolgen und Belastung, sind sie in vielen Fällen gleichwertig. Wer die höhere IT-Vergütung nicht begründen kann, macht sich angreifbar.
Ein zweites Risiko liegt bei Verhandlungsgehältern. Was jemand bei Eintritt durchverhandelt hat, ist kein zulässiges Kriterium für einen dauerhaften Unterschied. Wer jahrelang auf Verhandlungserfolge gebaut hat, braucht jetzt eine andere Begründung. Mehr zur Dokumentation von Gehaltsstrukturen und zu den Risiken für Nachzahlungen findest du im Beitrag Entgelttransparenz: Nachzahlung vermeiden.
Vier Schritte, bevor das Umsetzungsgesetz kommt
- Stelle-für-Stelle-Analyse. Notiere für jede Position, wie du die Vergütung begründest. Wo du keine Antwort hast, hast du ein Risiko.
- Bewertungsmatrix schriftlich festlegen. Wähle Kriterien aus dem Katalog der Richtlinie, gewichte sie und wende sie auf alle Positionen an.
- Vergütungsabstände prüfen. Vergleiche die Ergebnisse. Wo Abstände entstehen, die sich nicht begründen lassen, schließe sie oder dokumentiere den sachlichen Grund.
- Auskunftsprozess einrichten. Rechne damit, dass Beschäftigte Auskunft verlangen. Leg fest, wer antwortet, in welcher Form und in welcher Frist.
Einordnung in core+
In core+ gehört dieser Schritt in das Feld organize & structure. Vergütungsstrukturen sind ein Betriebssystem, das Klarheit schafft, Konflikte verhindert und Entscheidungen nachvollziehbar macht. Wer das erst unter Druck aufbaut, zahlt mehr als nötig. Mehr zur Absicherung von Compliance-Prozessen unter consulting und im Beitrag Hinweisgeberschutzgesetz: Meldewege sichern. Einen verwandten Aspekt der Arbeitgeberhaftung behandelt das Hamburger Urteil zur Arbeitszeiterfassung.
Entscheidungsfragen
- Könntest du heute für jede Position in deinem Unternehmen erklären, warum sie genau so viel verdient wie sie verdient?
- Gibt es Positionen, die du bisher nach Verhandlungsergebnis oder Marktlage bezahlt hast, ohne ein schriftliches Kriterium dahinter?
- Wer in deinem Unternehmen ist für die Auskunftspflicht zuständig, wenn ein Beschäftigter fragt?
Quellen: Richtlinie (EU) 2023/970 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023, ABl. L 132 vom 17.5.2023. Grant Thornton Deutschland: EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Ist der 7. Juni 2026 ein harter Stichtag?, grantthornton.de, 2026. LTO: Richtlinie zur Gehältertransparenz gilt auch ohne deutsches Gesetz, lto.de, 2026. Bird & Bird: EU-Entgelttransparenzrichtlinie, die Umsetzungsfrist ist abgelaufen. Was gilt nun?, twobirds.com, 2026. Art. 157 AEUV; § 12 Entgelttransparenzgesetz. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.


