Arbeitszeiterfassung: Urteil macht Pflicht klar

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am 18. Juli 2025 ein Urteil gefällt, das Arbeitgeber im gesamten DACH-Raum aufhorchen lässt: Die Verantwortung für korrekte Arbeitszeiterfassung liegt ausschließlich beim Arbeitgeber. Mitarbeiter-Eigenverantwortung gilt nicht als Entschuldigung.

Was das Hamburger Urteil konkret bedeutet

Zwei anonyme Beschwerden bei der Hamburger Arbeitsschutzbehörde haben den Fall ausgelöst. Hinweisgeber meldeten systematische Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz in einer Großkanzlei. Die Behörde reagierte: Die Kanzlei wurde verpflichtet, Arbeitszeiten nachvollziehbar zu dokumentieren und Mitarbeitende aktiv über die korrekte Erfassung zu unterweisen.

Dieses Urteil ist kein Einzelfall. Es bestätigt eine Linie, die sich seit dem EuGH-Urteil von 2019 durch die deutsche Rechtsprechung zieht: Arbeitgeber haften für Arbeitszeitverstöße, auch wenn Mitarbeitende Überstunden scheinbar freiwillig leisten.

Die vier Kernaussagen des Gerichts

1. Eigenverantwortung schützt nicht vor Haftung

Das Gericht stellte klar: Auch hochqualifizierte Mitarbeitende, etwa angestellte Anwälte, stehen unter dem Schutz des Arbeitszeitgesetzes. Ob Überstunden freiwillig oder unfreiwillig entstehen, spielt keine Rolle. Wer als Arbeitgeber darauf verweist, dass Mitarbeitende „selbst entscheiden

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