Sechs Wochen Gehalt umsonst gezahlt. Das LAG Niedersachsen hat am 16.03.2026 (Az. 4 SLa 854/25) entschieden, dass eine ungenaue Freistellungserklärung genau das auslösen kann. Dieser Beitrag zeigt, was den Unterschied macht und welche zwei Sätze dich vor diesem Fehler schützen.
Was das Gericht entschieden hat
Der Fall klingt simpel: Ein Arbeitnehmer wurde freigestellt. Die Kündigung lief bis zum 15.04.2025. Danach hätte er seine Arbeit anbieten müssen. Er tat es nicht. Ab dem 16.04.2025 bekam er deshalb kein Geld mehr.
Soweit, so klar. Das Problem lag vor diesem Datum. Der Arbeitgeber hatte die Freistellung nicht sauber auf den Zeitraum bis zum 15.04.2025 begrenzt. Das Gericht wertete die Formulierung als Freistellung ohne klare Befristung. Der Arbeitgeber zahlte Vergütung, obwohl er sie hätte vermeiden können.
Freistellung ist nicht gleich Erlassvertrag
Hier liegt der entscheidende Unterschied, den viele Führungskräfte nicht kennen.
Einseitige Freistellung
Du erklärst einseitig, dass du die Arbeitsleistung nicht mehr in Anspruch nimmst. Du gerätst damit in Annahmeverzug nach § 615 BGB. Du zahlst weiter. Die Arbeitspflicht des Mitarbeiters bleibt aber rechtlich bestehen. Er muss seine Arbeit weiterhin anbieten, wenn der Freistellungszeitraum endet.
Erlassvertrag nach § 397 Abs. 1 BGB
Hier einigen sich beide Seiten: Die Arbeitspflicht erlischt endgültig. Das setzt eine echte Vereinbarung voraus, keine einseitige Erklärung. Der Begriff „unwiderruflich freigestellt“ allein erfüllt diesen Standard nicht. Das Gericht hat das in diesem Urteil ausdrücklich klargestellt.
Kurz gesagt: Wer „unwiderruflich freigestellt“ schreibt, meint oft mehr, als das Gericht darin liest.
Der konkrete Fehler im LAG-Fall
Der Arbeitgeber wollte die Freistellung auf den Zeitraum bis zum Ende der Kündigungsfrist beschränken. Die Formulierung ließ das aber offen. Das Gericht stellte fest: Die Freistellung galt nur bis zum 15.04.2025. Ab dem 16.04.2025 hätte der Arbeitnehmer Arbeit anbieten müssen. Weil er das nicht tat, entfiel sein Vergütungsanspruch ab diesem Tag.
Der Arbeitgeber zahlte trotzdem für einen Zeitraum, in dem er das mit sauberer Formulierung hätte vermeiden können. Sechs Wochen Gehalt, ausgelöst durch zwei, drei ungenaue Wörter in einem Schreiben.
Diese zwei Sätze verhindern den Streit
Das Urteil liefert implizit auch die Lösung. Wer diese beiden Sätze in das Freistellungsschreiben aufnimmt, schützt sich vor genau diesem Risiko.
„Du wirst ab sofort bis zum 15.04.2025 unwiderruflich unter Anrechnung noch bestehender Urlaubsansprüche und etwaiger Zeitguthaben von der Pflicht zur Arbeitsleistung freigestellt.“
„Für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis über den 15.04.2025 hinaus fortbesteht, behalten wir uns ausdrücklich vor, ab dem 16.04.2025 wieder Arbeit zuzuweisen.“
Der erste Satz macht den Freistellungszeitraum eindeutig. Der zweite Satz regelt, was nach dem Ende der Kündigungsfrist gilt. Beide Sätze zusammen schließen die Lücke, die das LAG in diesem Fall beanstandet hat.
Was das für deine Praxis bedeutet
Freistellungsschreiben werden in vielen Unternehmen aus Mustertexten übernommen. Das ist solange kein Problem, wie die Muster stimmen. Stimmen sie nicht, entstehen Kosten, die vermeidbar gewesen wären.
Drei Punkte, die du bei jeder Freistellung prüfen solltest:
- Ist der Freistellungszeitraum auf ein konkretes Datum befristet?
- Sind Urlaubsansprüche und Zeitguthaben ausdrücklich angerechnet?
- Ist geregelt, was nach Ablauf der Kündigungsfrist gilt, falls das Arbeitsverhältnis weiterläuft?
Wenn einer dieser Punkte fehlt, kann ein Gericht die Erklärung anders auslegen als beabsichtigt.
Warum präzise Formulierungen in der HR-Praxis unterschätzt werden
In der Personalentwicklung und im Tagesgeschäft von HR-Teams wird juristische Präzision oft als Aufgabe der Rechtsabteilung betrachtet. Die Realität: Viele Freistellungsschreiben entstehen ohne rechtliche Prüfung, unter Zeitdruck, mit kopierten Vorlagen.
Das LAG-Urteil zeigt, dass dieser Zeitdruck teuer werden kann. Sechs Wochen Bruttogehalt für einen Mitarbeiter mit mittlerem Gehalt sind schnell 10.000 bis 15.000 Euro. Die Zeit für eine saubere Formulierung dauert zehn Minuten.
Wenn du Prozesse in deinem Unternehmen effizienter aufstellen willst, etwa durch klare Vorlagenbibliotheken oder KI-gestützte Dokumentenprüfung, kann ein strukturierter Blick von außen helfen. Unter herrlichconsultegyzer.de findest du, wie solche Abläufe konkret umgebaut werden.
Fazit: Ein Satz kostet oder spart tausende Euro
Das LAG Niedersachsen hat mit diesem Urteil keine neue Rechtslage geschaffen. Es hat eine alte Falle sichtbar gemacht. Die Unterscheidung zwischen einseitiger Freistellung und Erlassvertrag ist nicht neu. Aber sie wird in der Praxis regelmäßig ignoriert.
Nimm dir jetzt fünf Minuten: Schau dir dein aktuelles Muster für Freistellungsschreiben an. Prüfe, ob die drei Punkte oben abgedeckt sind. Wenn nicht, ändere das Muster, bevor der nächste Fall auf dem Tisch liegt.
Du bereitest gerade eine Kündigung oder Freistellung vor? Schreib eine kurze Nachricht über das Kontaktformular auf herrlichconsultegyzer.de. Wir schauen gemeinsam, ob deine Unterlagen wasserdicht sind.
